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Spiel- und Platzordnung

Für den Tennis-Club 1994 in Wiesbaden e.V. gilt nachfolgende Platz- und Spielordnung, die den Spielbetrieb auf der Tennisanlage regeln soll.

 


1. Allgemeines


Sowohl die Nutzung als auch die Pflege der Anlage erfordern nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme, sondern
auch tatkräftige Unterstützung aller Mitglieder.
Zur Pflege und Verschönerung unserer Anlage einschließlich des Clubhauses muss jedes Clubmitglied mit
beitragen und ggf. auch andere dazu anhalten.


2. Platzordnung


Die Tennisplätze dürfen nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen und in angemessener Tennisklei-
dung genutzt werden. Auftretende Beschädigungen der Platzeinrichtungen (z.B. zerrissenes Netz, Löcher in
der Platzanlage) sind dem Vorstand zu melden. Bei mutwilligen Beschädigungen durch Platzbenutzer (z B.
durch zu frühes Spielen auf einem vom Regen aufgeweichten Platz!) behält sich der Abteilungsvorstand Re-
gressansprüche vor.
Eine Spielstunde beträgt ca. 50 Minuten. Bei Trockenheit des Platzes ist vor Spielbeginn und gegebenenfalls
auch während des Spiels der Tennisplatz einschließlich des Auslaufs zu wässern. Hierdurch werden nicht nur
rote Socken vermieden, sondern es wird auch die Lebensdauer der Tennisplätze erheblich verlängert.
Nach der Spielzeit ist 5 Minuten vor Ablauf der vollen Stunden mit der Platzpflege zu beginnen. Hierzu gehört
das Abziehen des Spielfeldes, einschließlich des Auslaufs, und das Kehren der Linienbänder. Die Platzpflege
ist auch dann einzuhalten, wenn über eine Stunde hinaus gespielt wird. Ausnahmen bilden Wettkampf-, For-
derungs- und Meisterschaftsspiele.
Gegenstände, die nicht auf den Platz gehören, werden selbstverständlich von jedem Benutzer entfernt. Hierzu
zählen z.B. mitgebrachte Stühle, leere Balldosen, Getränkeflaschen, Verschlüsse usw.
Der Vorstand überwacht die ordnungsgemäße Nutzung der Plätze und ist berechtigt, Plätze zu sperren. Im
Bereich der Tennisanlage ist der Vorstand weisungsberechtigt. Kinder unter sieben Jahren dürfen die Anlage
nur in Begleitung Erwachsener betreten.

 


3. Spielberechtigung


Spielberechtigt ist jedes aktive und jugendliche Mitglied. Passive Mitglieder müssen 5,00 Euro pro Stunde
entrichten und können 5-mal im Jahr spielen für weitere Spiele werden 12,00 Euro pro Spiel fällig.
Das Spielen von Passiven mit anderen passiven Mitgliedern und Passive mit Gastspielern ist nicht erlaubt.
Jedes Mitglied ab vierzehn Jahren kann zum Selbstkostenpreis einen Schlüssel zur Tennisanlage erwerben.
Bei Jugendlichen unter vierzehn Jahren kann der Schlüsselerwerb durch die Eltern erfolgen.
Die Weitergabe des Schlüssels an Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Ein Schlüsselverlust ist dem Vorstand
anzuzeigen.

 


4. Platzbelegung


Die Platzbelegung erfolgt durch namentlichen Eintrag in das Online-Buchungsportal „tc94.courtbooking.de“
Bei Buchung eines Platzes sind bei einem Einzel 2 Namen, bei einem Doppel 4 Namen einzutragen.
Bei einem Doppel werden automatisch 2 Stunden im System belegt, sofern nur eine Stunde gespielt wird, ist
die 2. Stunde zu stornieren. Pro Mitglied können 2 Stunden im Voraus gebucht werden.
Platzreservierungen für Trainingseinheiten werden von den Sportwarten und dem Jugendwart vorgenommen.
Für Turniere (Punktspiele, Clubturnier, Freundschaftsspiele, Vergnügungsveranstaltungen) werden die Plätze
ebenfalls von einem Sportwart im Buchungsportal reserviert.


4.1. Verspäteter Spielbeginn
Werden die im Buchungsportal angemeldeten Zeiten nicht bis spätestens 15 Minuten nach Beginn der Spiel-
stunde wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf die belegte Spielzeit. Der Platz kann durch andere Spieler
genutzt werden.

4.2. Ausfall von Spielen
Kann ein reserviertes Spiel nicht durchgeführt werden, so ist die Eintragung im Online-Buchungsportal frü-
hestmöglich zu löschen.


4.3 Jugendliche
Die Spielzeit für Jugendliche ist an Werktagen bis 17.00 Uhr, samstags ganztätig. An Sonn- und Feiertagen
dürfen Jugendliche nur mit Erwachsenen einen Platz belegen.
Leerstehende Plätze dürfen selbstverständlich zu jeder Zeit auch von Jugendlichen genutzt werden.


4.4 Gastspieler
Das Spielen von Gastspielern ist gestattet, wenn mindestens ein Mitglied des TC 94 beteiligt ist.
Grundsätzlich haben Mitglieder Vorrang vor Spielpaarungen mit Gästen.
Für ein Spiel mit einem Gast ist eine Reservierung im Buchungsportal nur zulässig:

  •  an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

  •  von Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr

  •  nach 17.00 Uhr werktags als dritter oder vierter Gastspieler in einem Doppel.

Außerhalb dieser Zeiten ist einmalig eine Belegung mit Trainer oder Vereinsmitglied als "Schnuppertraining"
erlaubt, wenn der Platz nicht von anderen spielberechtigten Clubmitgliedern beansprucht wird.
Die Höhe der Spielgebühr für Gäste beträgt 12,00 Euro je Spielstunde und Gast. Die Spielgebühr wird beim
gastgebenden Spieler, entsprechend dem Buchungsportal, eingezogen. Änderungen der Spielgebühr werden
am Anfang der Saison durch Aushang bekanntgegeben.


5. Spielzeit


Saisonbeginn und Saisonende werden vom Vorstand festgelegt und durch Aushang oder elektronischer Post bekanntgegeben.


6. Verstöße


Spieler, die gegen die vorliegende Platz- und Spielordnung verstoßen, können auf Vorstandsbeschluss auf Zeit vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Im Einspruchsverfahren wird der Ältestenrat gemäß der Satzung des Vereins angerufen.

 


7. Der Vorstand kann jederzeit Änderungen der Platz- und Spielordnung vornehmen. Über Änderungen werden die Mitglieder per Aushang bzw. per Email informiert.
Die Platz- und Spielordnung ist ab dem 01. Januar 2026 gültig.


Wiesbaden, 21. Oktober 2025

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